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17.02.2025 Allgäuer Zeitung/ OYA

Rund um das Thema Ausbildungsvergütung: Das habe ich mir verdient

Entscheidest du dich für eine klassische Ausbildung, kannst du dich schon bald auf dein erstes eigenes Gehalt freuen. Vielleicht weißt du schon, wofür du es ausgeben möchtest. Wie viel Geld am Monatsende auf deinem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren wie deinem Beruf, Steuern und dem Lehrjahr ab. Welches mindestgehalt dir als Azubi zusteht, und was es sonst noch zu beachten gibt, erfährst du jetzt.

 

Mindestgehalt für Auszubildende

Seit diesem Jahr müssen Azubis im ersten Ausbildungsjahr mindestens 682 Euro brutto verdienen. Das war nicht immer so. Bis zum Jahr 2020 gab es keine Untergrenze für Lehrlinge, wodurch Jugendliche häufig benachteiligt oder ausgenutzt wurden. Durch die Regelung soll das ein Ende haben und geringer bezahlte Ausbildungsberufe für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden.

Zwar lässt sich die Höhe des Lehrlingsgehalts in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen einordnen, doch sie hängt ebenso von der einzelnen Unternehmenskultur ab. Deshalb darfst du dich auch als zukünftiger Azubi trauen, kritisch nach dem Gehalt zu fragen und solltest deine Lebenssituation im Hinterkopf behalten. Bedenke aber auch, dass dein zukünftiger Arbeitgeber Zeit und Geld aufwendet, um dich auszubilden. Dein Gehalt während der Ausbildung kann zwar motivieren, dein größter Ansporn sollte aber deine eigene Weiterentwicklung sein. Immerhin gibt es auch in weniger gut bezahlten Berufen wie dem Friseurhandwerk attraktive Aufstiegsmöglichkeiten nach der Ausbildung. Für beide Seiten soll ein faires Verhältnis zustande kommen. Mit jedem Lehrjahr wirst du selbständiger, deshalb wird auch dein Gehalt stufenweise erhöht. Die Mindesterhöhung beträgt aktuell 18 Prozent im zweiten Lehrjahr, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Lehrjahr. 

Zu den bestbezahlten Ausbildungsberufen zählen im Moment Bankkaufmann/-frau, Polizist/in und Sozialversicherungsfachangestellte/r. In diesen Berufen liegt das Gehalt im ersten Lehrjahr durchschnittlich schon bei ca. 1.200 Euro brutto. 

 

Nebenjob in der Ausbildung

Ist dein Gehalt knapp, kannst du grundsätzlich auch als Azubi einen Nebenjob außerhalb deiner Arbeitszeiten annehmen. Das solltest du allerdings vorab mit deinem Arbeitgeber besprechen. Bist du noch nicht volljährig, darfst du außerdem nach Vorgabe des Jugendschutzgesetzes nur 40 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeitest du im Ausbildungsbetrieb eine reguläre 40-stunden Woche, ist das Thema Nebenjob also vom Tisch. Falls du eine Nebentätigkeit ausüben möchtest, sollte genügend Zeit für deine Erholung und zum Lernen des Berufsschulstoffs übrig sein.

 

Lohn vs Gehalt, was ist der Unterschied?

Umgangssprachlich ist oft die Rede vom „Lohn“, doch das ist nicht immer richtig. Bekommst du monatlich zu einem festgelegten Zeitpunkt die gleiche Summe an Geld überwiesen, spricht man von einem Gehalt. So wird auch eine Ausbildung vergütet. Aus dieser Summe lässt sich dein Jahresgehalt errechnen, welches häufig als Maßstab dient. Der Lohn hingegen wird nach geleisteter Arbeit in Stunden ausgezahlt und kann entsprechend in der Höhe variieren.

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